Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
für Reisen und Skischule
(Stand:
01.01.2008)Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des
Reisevertrages, Anmeldungen, Reisebestätigung
1.1 Sie können Ihre Reise schriftlich buchen. Mit Ihrer Reiseanmeldung
bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Oberaudorf/Inntal
zustande. Über die Annahme, die keiner besonderen Form bedarf, informieren
wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung, die die wesentlichen
Reiseleistungen enthält, soweit diese Angaben sich nicht aus dem Prospekt
oder Internetangebot ergeben und auf diesen Bezug genommen wird. Mit der Reisebestätigung
wird auch der Sicherungsschein im Sinne von § 651 k (3) BGB versendet.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung
ab, weil wir z.B. Ihren Buchungswunsch nicht mehr erfüllen konnten, sind
wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses
neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären,
was auch durch Anzahlung bzw. vollständige Zahlung erfolgen kann.
2. Bezahlung
2.1 Nach der Anmeldung (sofort nach Erhalt der Reisebestätigung) übersenden
Sie uns bitte 20 % je Person als Anzahlung. Die Restsumme überweisen Sie
uns bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt, ohne nochmalige Zahlungsaufforderung
jedoch nur, wenn Sie von uns einen Sicherungsschein im Sinne von § 651
k (1) BGB erhalten haben (siehe dazu auch 1.2).
2.2 Wenn Sie sich kurzfristig anmelden, d.h. innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt,
wird der gesamte Reisepreis sofort in einem Betrag fällig.
2.3 Die Reiseunterlagen werden erst nach Eingang der Zahlung bei uns zugesandt
oder ausgehändigt. Bitte beachten Sie, dass der Eingang der Zahlung bei
uns für die Einhaltung der Fristen entscheidend ist.
3. Leistungen und
Preise
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die
Leistungsbeschreibungen unseres Kataloges oder Internetangebots sowie die hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden,
die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen unserer
schriftlichen Bestätigung.
4. Leistungs- und
Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt des
Reisevertrages können notwendig werden aufgrund von Umständen außerhalb
unseres Einflusses.
Wir muten Ihnen solche Änderungen nur zu, wenn sie nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Wir werden Sie
unverzüglich über solche Änderungen oder Abweichungen informieren.
Dann haben Sie das Recht auf kostenlose Umbuchung oder Rücktritt von der
vereinbarten Reise innerhalb angemessener Frist. Ihre Ansprüche wegen eventueller
Mängel der geänderten Reise bleiben unberührt.
4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben
für bestimmte Leistungen, wie Flughafen- oder Sicherungsgebühren oder
einer Änderung der für Sie betreffenden Reise geltenden Wechselkurse,
in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro
Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbartem
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
5. Ihr Rücktrittsrecht,
Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Sollten Sie vor Reisebeginn von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen,
empfehlen wir zur Vermeidung von Missverständnissen, dies schriftlich zu
erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der
Eingang der Erklärung bei uns.
5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht
an, können wir angemessene Entschädigung für die getroffenen
Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei deren Berechnung werden
ersparte Aufwendungen und mögliche andere Verwendungen der Reiseleistungen
von uns berücksichtigt.
5.3 Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. Zur Vereinfachung des Verfahrens
und zur Reduzierung der Kosten berechnen wir grundsätzlich folgende feste
Prozentsätz nach dem Reisepreis. Selbstverständlich bleibt Ihnen freigestellt,
uns nachzuweisen, dass ein Schaden niedriger ist als die Pauschale:
A) bei Flugpauschalreisen:
bis 22 Tage vor Reisebeginn 15 %
ab 21. Tag bis 10. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab 9. Tag vor Reisebeginn 60 %
des Reisepreises, jeweils auf volle Euro
abgerundet.
B) bei Reisen mit eigener Anreise:
bis 22 Tage vor Reisebeginn 10 %
ab 21. Tag bis 10. Tag vor Reisebeginn 15 %
ab 9. Tag vor Reisebeginn 60 %
des Reisepreises, jeweils auf volle Euro
abgerundet.
Umbuchungen bzw. Namensänderungen
vor Ticketausstellungen 50,00 Euro
nach Ticketausstellung 80,00 Euro
6. Nicht in Anspruch
genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder
aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei
den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
7. Rücktritt
durch uns
7.1 Wird eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn
abzusagen.
7.2 Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für die
Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf diese Reise,
nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, die Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn
abzusagen.
7.3 Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass eine
Reise gemäß Nr. 7.2 abgesagt werden muss, werden wir Sie selbstverständlich
unverzüglich informieren.
7.4 Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie sofort zurück.
8. Unsere Haftung
8.1 Eigene Leistungen - Wir haften im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns für
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebener Reiseleistungen,
sofern wir nicht gemäß
Nr. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben
erklärt
haben
- die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
8.2 Erfüllungsgehilfen - Wir haften für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen.
8.3 Fremdleistungen - Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser
eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir Fremdleistungen nur insoweit
selbst, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen.
Ansonsten regelt sich eine etwaige Haftung nach den Beförderungsbestimmungen
dieser Unternehmen, die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften
auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung nicht ausdrücklich
als unsere Leistungen gekennzeichnet sind.
9. Gewährleistung
Abhilfe - Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können
Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass
wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.
10. Beschränkung
der Haftung
10.1 Deliktische Haftungsbeschränkung - Schadensersatzansprüche uns
gegenüber wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit sind begrenzt auf Euro 5.000.000 bei Personenschäden je Reiseteilnehmer,
soweit die Verletzung nicht auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch
uns oder vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer
Erfüllungsgehilfen beruht. Sonst ist der Schadensersatzanspruch auf Euro
500.000 begrenzt, soweit der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines unserer Erfüllungsgehilfen beruht.
Ausgeschlossen ist eine Haftung für
- Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden, die Ihnen weder
durch Personen - noch Sachschäden entstanden sind
- Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die zusammen hängen mit
Kriegs-, Bürgerkriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, jeder
Explosion einer Kriegswaffe, Freisetzung einer Strahlung aus atomarer Kernspaltung
und/oder Kernfusion sowie Streik, Aussperrung, Aufruhr, inneren Unruhen, Arbeitsunruhen,
Terror- oder Sabotageakten und Erdbeben.
10.2 Gesetzliche Haftungsbeschränkung - Für unsere Leistungspflichten
aus dem Reisevertrag mit Ihnen gelten die internationalen Übereinkommen
und die hierauf beruhenden gesetzlichen Vorschriften. Bei Flügen in die
USA und nach Canada gelten die Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung
mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der
Montrealer Vereinbarung für unsere Haftung.
Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen
von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind,
haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen.
10.3 Verjährung - Gemäß § 651 m Satz 2 BGB ist die Verjährung
Ihrer Ansprüche gegenüber uns auf Abhilfe, Schadensersatz wegen von
Ihnen selbst geschaffener Abhilfe, Minderung, Kündigung und Rückbeförderung
sowie sonstigen/weiteren Schadensersatzes verkürzt auf 1 Jahr.
11. Mitwirkungspflicht
11.1 Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt,
für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es
schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht
ein.
12. Pass, Visa,
Zoll, Devisen und Gesundheitsbestimmungen
12.1 Wir stehen dafür ein, Sie (wenn Sie Deutscher sind) über Bestimmungen
von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen
in dem Staat, in dem die Reise angeboten wird, vor Reiseantritt zu informieren.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
12.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der
Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten
haben.
12.3 Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen,
wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
13. Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14. Skikurse der
Schneestation
14.1. Kursgebühr
- Erst nach Eingang des gesamten Betrages auf unser Konto ist die Buchung für
uns verbindlich.
14.2. Versäumte Kurstage - Versäumte Kurstage können nicht nachgeholt
werden. Die Kursgebühren können wir nach Kursbeginn nicht zurückerstatten!
14.2. Krankheit - Wer an einem Kurstag krank ist, dem wird bei Abmeldung bis
13.00 Uhr des Vortages (Fax, Anrufbeantworter, E-mail) und Vorlage eines ärztlichen
Attests der Kurstag gutgeschrieben. (Rückerstattung ausgeschlossen.) Bei
späteren Krankmeldungen findet keine Gutschrift mehr statt!
14.3. Rücktritt - Bei Rücktritt bis zu 3 Tagen vor
Kursbeginn werden 50% der Kursgebühr fällig, danach 100%.
14.4. Absagen - Die Schneestation behält sich vor, bei unzureichenden Bedingungen
oder zu geringer Kursteilnehmerzahl einzelner Kurstage zu verschieben oder abzusagen.
Wegen schlechter Witterung abgebrochene Kurstage können nicht nachgeholt
werden.
14.5. Bei eigener Anreise - Bei eigener Anreise ist es unerlässlich, sich
über unsere Hotline Tel: (08033-309536) am Vorabend ab 19.00 Uhr zu informieren,
welches Kursziel angefahren wird.
14.5. Liftkarten - Kosten für Punkte- bzw. Tageskarten
sind vom Kursteilnehmer zu tragen
14.6. Versicherung und Haftung - Die Teilnahme an allen Kursen
und Fahrten erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Verlusten, Diebstahl, Beschädigung,
Unfällen wird keinerlei Haftung übernommen.
14.7. Bei Gruppenfahren z.B. nach Kanada, tritt die Schneestation nur als Vermittler
der in Anspruch genommenen Unternehmer auf!
Wir empfehlen die DSV-Versicherung! Anträge über uns erhältlich.
15.
Gerichtsstand
Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen. Für Klagen unsererseits
gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich
gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist. In diesen Fällen ist der Sitz maßgebend.
16. Veranstalter
Schneestation
Open Doors Creative Communications Ltd. 39/40 Calthorpe Road B15 1TS Birmingham West Midlands (UK) Registered in England and Wales Company House No: 4040912
Geschäftsführer: Wolfgang Schmidt
Schneestation
Open Doors Creative Communcations Ltd.
Büro: Deutschland
Schneestation
Am Oberfeld 5
D-83080 Oberaudorf
Telefon: ++49(0) 80 33 - 309536
Telefax: ++49(0) 80 33 - 309538
Mobil: ++49(0)173-5783852
Steuer-Nr:156/104/60108
USt.IdNr.: DE 247905621
E-mail:
office@schneestation.de
Internet: www.schneestation.de
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